Applet zur Stetigkeit von E- und B-Feldern an Grenzflächen
Stetigkeit von E- und B-Feldern an Grenzflächen
physikalischer Hintergrund
Elektrische Felder haben beim Eintreten oder Verlassen verschiedener
Medien bestimmte Eingenschaften: es treten Unstetigkeiten auf, die im
oberen Applet grafisch dargestellt werden.
Mit dem auf die Grenzfläche treffenden Feld, der
dazugehörigen Stetigkeitsbeziehung, der Dielektizitätszahl
bzw. der Permeabilitätszahl und dem Winkel des einfallenden Feldes zur
Grenzflächennormalen läßt sich zuerst eine nützliche
Beziehung herleiten. Es gilt allgemein
und
wobei die
die Winkel zur Grenzflächennormalen im Auftreffpunkt von auf die Grenzfläche sind (siehe auch Applet
zum Beweis). Daraus folgt dann einfach
Mit Gleichung von oben und der Beziehung
folgt dann
Die Herleitung der Beziehung für das B-Feld ist analog zu
führen. So sieht man gut die Unstetigkeit der Felder am
Materieübergang: Beim E-Feld sind die Tangentialkomponenten
gleich, beim B-Feld die Normalkomponenten.
Das -Feld
Um die Stetigkeitsbedingungen für das elektrische Feld herzuleiten,
beginnt man mit der folgenden Maxwell'schen Gleichung
Aus dieser folgt mit dem Satz von Stokes der Zusammenhang,
wobei C der Rand der Fläche F ist:
Die Fläche, über die integriert wird, soll zur einen Hälfte in
Materie 1 und zur anderen Hälfte in Materie 2 liegen (siehe unteres Applet).
Läßt man nun die Seitenlängen normal zur Grenzfläche
gegen Null gehen, so schnürt sich die Fläche (im Applet gelb) auf Null zusammen. Das darin
eingeschlossene
bleibt bei diesem Limes
endlich.
Also muß gelten:
wobei und die Wege tangential zur Grenzfläche sind
(violett im Applet). Da dies für jede beliebige
Tangetialkomponente eines beliebiges -Feldes gilt, entfallen
die Integrale und es folgt die Stetigkeitbedingung für das
-Feld:
. Dies läßt sich
noch auf eine anschaulichere Form bringen: ( ist Normalenvektor):
oder |
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Das -Feld
Bei dem -Feld geht man in sehr ähnlicher Weise vor: Man startet mit der Maxwell-Gleichung
, wendet den Gauß'schen
Satz an, und erhält
Das Integrationsvolumen wird so gewählt, dass es sowohl
in
Materie 1 als auch in Materie 2 reicht und die Grenzfläche
mit
einschließt. Nun soll die Breite des Volumens gegen Null
gehen. Dann bleiben vom ursprünglichen Volumen nur noch die Seitenflächen
und
übrig; ist Normalenvektor. Damit gilt also, da
:
Und so hat man bereits die Stetigkeitsbedingung des -Feldes
gewonnen:
oder |
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Erstellt von Philipp Koch
Universität Konstanz - Lehrstuhl Nielaba